Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für uquedar – Sichtbarkeitsoptimierung mit Nicolai Schmitteckert

§ 1 Parteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Vereinbarung zwischen der uquedar – Sichtbarkeitsoptimierung, vertreten durch Nicolai Schmitteckert (im Folgenden “Auftragnehmer”) und dem Kunden (im Folgenden “Auftraggeber”), die gemeinsam als die “Parteien” bezeichnet werden.

§ 2 Leistungsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen und Beratung im Bereich Sichtbarkeitsoptimierung gemäß den im Auftragsgegenstand vereinbarten Leistungen. Dazu gehören insbesondere die Durchführung von Schulungen sowie die Erarbeitung einer Roadmap zur Optimierung der Sichtbarkeit sowie die Erstellung von Inhalten (z. B. Blogtexte, Produktbeschreibungen, Grafiken und Videos).

§ 3 Auftrag
Die Annahme eines Auftrags durch den Auftragnehmer erfolgt schriftlich oder elektronisch per E-Mail. Mit der Annahme des Auftrags verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Durchführung der im Auftrag vereinbarten Tätigkeiten, schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg, wie beispielsweise ein spezifisches Ranking oder einen Anstieg der Seitenaufrufe für eine Webseite. Für die im Auftrag vereinbarten Tätigkeiten wird kein Stundennachweis erbracht.

§ 4 Optionale Leistungen
Optionale Leistungen bedürfen immer einer vorherigen schriftlichen Bestätigung oder Beauftragung. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, werden optionale Leistungen mit einem Nettostundensatz von 120,00 Euro verrechnet und am Ende des Monats in Rechnung gestellt. Die Mindesteinheit für die Abrechnung beträgt – auch bei Unterschreiten der tatsächlichen Dauer – eine halbe Stunde zum genannten Stundensatz.

§ 5 Leistungsausnahmen
Soweit nicht ausdrücklich anders im Auftrag vereinbart, erbringt der Auftragnehmer keine technischen Änderungen an der Website des Auftraggebers, insbesondere nicht am Content-Management-System (CMS) oder an der Serverinfrastruktur. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Umsetzung von Maßnahmen, die außerhalb des Beratungs- und Optimierungsumfangs liegen, wie z.B. die technische Implementierung von SEO-Empfehlungen oder die Behebung von technischen Fehlern auf der Website.

Darüber hinaus wird der Auftragnehmer für unvorhergesehene Änderungen der Suchmaschinen-Algorithmen, Richtlinien von Plattformen (z.B. Google), gesetzliche Änderungen oder externe Einflüsse, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen und die Sichtbarkeit negativ beeinflussen, nicht haftbar gemacht. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, technische Änderungen eigenständig oder durch einen geeigneten Dienstleister umsetzen zu lassen. Diese Leistungsausnahmen gelten, soweit nicht schriftlich anders vereinbart.

§ 6 Zeitrahmen
Die im Auftrag festgelegten Leistungen werden innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens erbracht. Dieser wird im jeweiligen Auftrag definiert.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Erbringung der Dienstleistungen notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber wird sicherstellen, dass die dafür erforderlichen Ansprechpartner verfügbar sind.

§ 8 Platzierungsänderung und Komplexität
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Sichtbarkeitsoptimierung mit Auswirkung auf Platzierungen in Suchmaschinen ein fortlaufender Prozess ist und es bis zu 12 Monate dauern kann, bis die Änderungen sichtbar werden, nachdem alle vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt wurden. Zudem ist dem Auftraggeber bewusst, dass die Platzierung in Suchmaschinen von einer Vielzahl von Faktoren abhängt, die ständigen Veränderungen unterliegen und nicht im Einzelnen vollständig bekannt sind. Unvorhergesehene Änderungen in der Platzierung – einschließlich Verschlechterung – können nicht ausgeschlossen werden.

§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die Dienstleistungen wird im Auftrag festgelegt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz zu verlangen.

§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
Jeder Auftrag hat eine Laufzeit, die im jeweiligen Auftrag festgelegt wird. Der Auftrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden, sofern im Auftrag nichts anderes angegeben ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 11 Vertraulichkeit
Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung vertraulich bekannt werden und nicht öffentlich sind, als Geschäftsgeheimnis zu wahren. Angebote, Dokumente und andere Unterlagen, die vom Auftraggeber erstellt wurden, bleiben in seinem Eigentum, sofern es nicht zur Auftragserteilung kommt. Diese Materialien dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder verwendet, vervielfältigt noch Dritten zur Verfügung gestellt werden.
Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, erhaltene Schulungsunterlagen nicht zu vervielfältigen oder anderen Personen zugänglich zu machen.
Vor dem Workshop müssen alle Teilnehmer eine Vereinbarung oder Nutzungsbedingungen unterzeichnen, in denen klar festgelegt wird, dass die Unterlagen nur für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt sind und nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden dürfen. Des Weiteren ist der Zugang zu passwortgeschützten Bereichen nicht weiterzugeben, und der Inhalt innerhalb dieser geschützten Bereiche darf nicht kopiert, gespeichert oder vervielfältigt werden. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses unbefristet bestehen.

§ 12 Terminverschiebungen und -absagen
Bei einmaligen Terminen, wie beispielsweise Workshops, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Verschiebung mindestens 48 Stunden im Voraus anzumelden und einen Alternativtermin zu vereinbaren. Bei nicht fristgerechter Absage (weniger als 48 Stunden vor dem Termin) oder wenn kein Ersatztermin gefunden werden kann, wird ein pauschaler Betrag in Höhe von 50 % der Auftragssumme fällig.

Regelmäßige Termine, die kurzfristig durch den Auftraggeber abgesagt werden (weniger als 24 Stunden vorher), gelten als stattgefunden und werden somit in Rechnung gestellt; eine Ersatzleistung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

§ 13 Geistiges Eigentum
Sämtliche im Rahmen der Beratung und Schulung erstellten Inhalte, Konzepte und Ergebnisse sind Eigentum des Auftragnehmers, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart. Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für die vertraglich vereinbarten Zwecke.

§ 14 Reporting
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber regelmäßige Berichte über den Stand der durchgeführten Maßnahmen sowie die jeweiligen Fortschritte zur Verfügung zu stellen, soweit dies im Auftrag vereinbart wurde.

§15 Haftung
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer in Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Eine Haftung für monetäre Schäden ist auf die Höhe der vereinbarten Vergütung beschränkt.

§ 16 Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz in seiner Werbung zu nennen, solange der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich im Vorfeld widerspricht. Nach individueller Vereinbarung kann die Referenznennung durch ein persönliches Zitat durch den Auftraggeber ergänzt werden.
Der Auftraggeber darf die Nennung nur aus wichtigem Grund ablehnen.

§ 17 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers (Karlsruhe).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Diese AGB treten mit dem Datum des Auftrags in Kraft.
Stand: 01.12.2024

Organische Sichtbarkeit genutzt durch ganzheitliche Vorgehensweise von uquedar